Es handelt sich um ein weiteres schwieriges Artenpaar. Bis vor kurzem wurden vor allem kleinere, dunklere und etwas schmalflügligere Falter aus den Heiden Nordwestdeutschlands bzw. Nordwesteuropas als A. lueneburgensis betrachtet. Eine scharfe Abgrenzung zur „klassischen“ A. lutulenta auf der Basis morphologischer Merkmale war dennoch nicht immer möglich. Das Artrecht von A. lueneburgensis war deshalb oft umstritten. Auf der Basis von jüngsten Barcode-Untersuchungen wurde dann aber die Existenz zweier Arten mit überraschendem Verbreitungsmuster nachgewiesen:

Eine von Westeuropa bis Mitteleuropa verbreitete A. lueneburgensis und eine südöstlich verbreitete Art A. lutulenta (Typenfundort: Wien). Bisherige stichprobenartige Barcode-Untersuchungen aus Deutschland und auch aus Brandenburg ergaben die Zugehörigkeit zur Art A. lueneburgensis. Bis aber umfangreichere Untersuchungen zur Artzugehörigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Falter mit deutlich höherer Stichprobenzahl vorliegen, wollen wir die bisherigen Meldungen unter A. lutulenta laufen lassen. Es könnte sich aber herausstellen, dass in Deutschland und auch in Brandenburg ausschließlich A. lueneburgensis fliegt. In diesem Falle würden wir dann alle bisherigen A. lutulenta-Meldungen in A. lueneburgensis überführen.

Bis dahin bitten wir die Melder, zunächst weiterhin nur A. lutulenta zu melden. Da eine sichere Artdiagnose nur auf der Basis von DNA-Untersuchungen möglich ist, sollten Belege in den Sammlungen vorhanden sein.